Auswirkungen der "Bundesnotbremse" auf den Unterricht, 29.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für die beschlossene „Bundesnotbremse“ hat das Staatsministerium beschlossen, dass es für den Unterrichtsbetrieb in Bayern derzeit keine Änderungen gibt.

Vorerst bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt daher wie bisher:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für

  • die Abschlussklassen,
  • die Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und an der Fachoberschule sowie
  • die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, soweit nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet wird.

 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 findet in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand, in der Grundschulstufe bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 voller Präsenzunterricht statt.

 

Auch die Rahmenbedingungen für den Präsenzbetrieb (allgemeine Hygienemaßnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand, Nachweis eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts) gelten unverändert weiter.

 

Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen jedoch folgende Neuregelung:

 

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag è Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

 

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffent-lichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch dann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

 

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.

Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt. Der damit verbundenen Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation sind dem Kultusministerium bewusst; eine Beibehaltung der bisherigen Regelung war jedoch leider nicht möglich. Hierfür bittet das Kultusministerium um Ihr Verständnis.

 

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Lindau) hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. (Quelle: KM, 28.04.2021)

 

Die Grundschule Lindenberg wird Sie, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde, über ELTERNNACHRICHT informieren.

 

Aktuelles Beispiel für Lindau:
Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag dann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Dienstag. Sollte aber bis zum Sonntag an einem Tag der Schwellenwert von 100 überschritten werden, würde die Zählung der maßgebenden fünf aufeinander folgenden Tagen von neu beginnen.

 

Die Schulleitung

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Veröffentlichung

Do, 29. April 2021

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