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NEWSLETTER 3 mit Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien, 06.01.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Grundschule Lindenberg wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein gutes und gesundes Jahr 2022.

Wir hoffen, Sie hatten schöne, erlebnisreiche und erholsame Ferien.

Wie in den Medien bereits angekündigt, findet ab Montag 10.01.2022 für alle Schüler*innen Präsenzunterricht statt.

 

Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Schulstart am Montag:

  • Informationen des Kultusministeriums für Eltern
  • Tests ab Montag, 10.01.2022
  • Testobliegenheit für genese und geimpfte Schüler*innen
  • Handy-Smartwatch-freie Zone!

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Kraft und Durchhaltevermögen bei allen Maßnahmen zur Sicherung des Präsenzunterrichtes in den nächsten

Wochen.

Mit der nötigen Gelassenheit, Ihrer Unterstützung und einer ordentlichen Portion Zuversicht wird die Schulgemeinschaft alle anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen.

 

Herzliche Grüße,

Ihr Rainer Hölzel, Schulleiter

 


Bayern Bildung 2

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die letzten Wochen und Monate des alten Jahres haben gezeigt: die Corona-Schutzkonzepte an unseren Schulen wirken. So kann auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht stattfinden.
Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue Omikron-Variante des Corona-Virus aus. Vor-sorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen. ... weiter lesen


selbsttest-symbol

Testnachweis

Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen laut Kultusministerium alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Schulwochen vor den Weihnachtsferien nimmt die Grundschule Lindenberg von seinem Hausrecht Gebrauch und wird bis einschließlich Freitag, 14.01.2022,  zusätzlich zu den Pooltests täglich Selbsttests durchführen.

Schüler*innen, die nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen dürfen, müssen der Lehrkraft täglich vor Unterrichtsbeginn einen gültigen Schnelltest aus der Apotheke oder Testzentrum vorlegen (max. 24 Stunden alt).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

DIE SCHULLEITUNG


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Testobliegenheit für genese und geimpfte Schüler*innen:

Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung und Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung teil-nehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben. Die bisherigen Ausnahmen von der Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler mit Impf- oder Genesenennachweis entfallen damit; die 15. BayIfSMV wird zum 10. Januar 2022 entsprechend angepasst.

  • Um den Testnachweis zu erbringen, stehen den geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern die bekannten Testmöglichkeiten zur Verfügung; in aller Regel nehmen sie an den in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Testungen teil. Alternativ kann ein negativer Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde (max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test).
  • Im Zusammenhang mit PCR-(Pool-)Testungen bitten wir zudem um Beachtung folgender Hinweise:
    Erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, die aus der Isolation zurückgekehrt sind, aber deren positiver Nukleinsäurenachweis (PCR) zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, sollen bis zum Tag 28 keine PCR-Testnachweise (z. B. im Rahmen der PCR-Pooltestungen an den Grundschulen und Förderzentren) erbringen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive PCR-Testergebnisse auszuschließen. Sobald sie den Genesenenstatus erreicht haben, unterliegen sie wie alle anderen Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig der Testobliegenheit.
    Den Schülerinnen und Schülern soll in dieser Übergangszeit nach Möglichkeit eine Gelegenheit zur regelmäßigen Selbsttestung gegeben werden (an den „Pooltestschulen“ i. d. R. durch Teilnahme an den Selbsttests am Montag).
  • An einem etwaigen intensivierten Testregime mit zusätzlichen Selbsttests müssen in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (einschl. erst kürzlich genesener) teilnehmen.

(Quelle: KMS vom 05.01.2022)

 

Geimpfte Schüler*innen:
Sollte die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen, bitte einen Impfnachweis (Ausdruck nach der Impfung) oder Impfausweis bei der Schulleitung (Schulbüro) zur Einsicht vorlegen oder als Foto mailen.

Genese Schüler*innen:

Eine Person gilt als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.
Bitte in diesem Fall einen Nachweis (z.B. Schreiben vom Landratsamt Lindau) bei der Schulleitung (Schulbüro) zur Einsicht vorlegen oder als Foto mailen.


smartwatch gestrichen

Handy-Smartwatch-freie Zone!
Um eine pädagogisch sinnvolle Verwendung "neuer Medien" zu unterstützen und um das Abhandenkommen sowie den Missbrauch von solchen Geräten auf dem Schulgelände zu unterbinden, ist der Umgang mit privaten Mobilfunktelefonen, Tablets, sonstigen digitaler Medien (z.B. Smartwatch, Digitalfoto) auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeiten (07:40 Uhr bis 15:30 Uhr) zu unterlassen.
Eine Ausnahme bilden Lehrpersonal und Mitarbeiter für dienstliche Zwecke sowie begründete Ausnahmen bei Schülern nach Rücksprache mit der Schulleitung.
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können Mobiltelefone oder Smartwatches ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden.

Der genannte Umgang mit privaten digitalen Medien wird mit der Zustimmung des Elternbeirates in die Hausordnung der Grundschule Lindenberg aufgenommen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 06. Januar 2022

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