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Positiv – was ist zu tun? (UPDATE)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir haben für Sie alle möglichen Varianten und Vorgehensweisen und Neuerungen (09.03.2022) bei positiven Tests hier zusammengestellt:

 

Positiver Schnelltest in der Schule

  • Schule informiert Eltern
  • Schüler*in abholen und einen PCR-Test machen (Kinderarzt / Apotheke / Testzentrum)
  • Schule informiert Gesundheitsamt Lindau
  • Schulleitung informiert die Eltern der Klasse über ELTERNNACHRICHT
    (Fall 1, 2, … in der Klasse)
  • Eltern melden bitte der Schule die Dauer der Quarantäne  per ELTERNNACHRICHT-FEHLZEITEN oder E-Mail, ggf. mit Kopie der Verordnung ()
  • Negatives Ergebnis der „Freitestung“ kann freiwillig bei Rückkehr aus der Isolation vorgelegt werden (Papierform oder E-Mail-Anhang)
  • Erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, deren positiver PCR-Test zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, müssen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nicht mehr an den schulischen seriellen Testungen teilnehmen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive Testergebnisse auszuschließen. 

  • NEU: Nach einem positiven Fall in der Klasse müssen an 5 Unterrichtstagen hintereinander (Wochenendtage zählen nicht mit!) Selbsttests durchgeführt werden (auch genese Kinder).

 

 

Positiver Pooltest (PCR-Test) in der Schule

  • Eltern informieren Schule per E-Mail ()
  • Schüler*in bleibt zuhause (Quarantäne)
  • Schule informiert Gesundheitsamt Lindau
  • Schulleitung informiert die Eltern der Klasse über ELTERNNACHRICHT
    (Fall 1, 2, … in der Klasse)
  • Eltern melden bitte der Schule die Dauer der Quarantäne  per ELTERNNACHRICHT-FEHLZEITEN oder E-Mail, ggf. mit Kopie der Verordnung ()
  • Negatives Ergebnis der „Freitestung“ kann freiwillig bei Rückkehr aus der Isolation vorgelegt werden (Papierform oder E-Mail-Anhang)
  • Erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, deren positiver PCR-Test zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, müssen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nicht mehr an den schulischen seriellen Testungen teilnehmen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive Testergebnisse auszuschließen. 

  • NEU: Nach einem positiven Fall in der Klasse müssen an 5 Unterrichtstagen hintereinander (Wochenendtage zählen nicht mit!) Selbsttests durchgeführt werden (auch genese Kinder).

 

 

Positiver Schnelltest / Selbsttest oder PCR-Test außerhalb der Schule

  • Eltern informieren Schule per E-Mail ()
  • Schüler*in bleibt zuhause (Quarantäne)
  • Schule informiert Gesundheitsamt Lindau
  • Schulleitung informiert die Eltern der Klasse über ELTERNNACHRICHT
    (Fall 1, 2, … in der Klasse)
  • Eltern melden bitte der Schule die Dauer der Quarantäne  per ELTERNNACHRICHT-FEHLZEITEN oder E-Mail, ggf. mit Kopie der Verordnung ()
  • Negatives Ergebnis der „Freitestung“ kann freiwillig bei Rückkehr aus der Isolation vorgelegt werden (Papierform oder E-Mail-Anhang)
  • Erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, deren positiver PCR-Test zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, müssen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nicht mehr an den schulischen seriellen Testungen teilnehmen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive Testergebnisse auszuschließen. 

  • NEU: Nach einem positiven Fall in der Klasse müssen an 5 Unterrichtstagen hintereinander (Wochenendtage zählen nicht mit!) Selbsttests durchgeführt werden (auch genese Kinder).

 

Detailinformationen zu den Verkürzungsmöglichkeiten bei Isolation bzw. Quarantäne finden sich unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/. Bei Fragen hilft auch das örtliche Gesundheitsamt weiter.

 

 

Nach einem positiven Fall in der Klasse 
müssen alle Schüler*innen (einschl. erst kürzlich genesener) an 5 Schultagen hintereinander (Wochenendtage zählen nicht mit!) ein Selbsttest („Nasenbohrertest“) am Morgen durchgeführt werden.
Kinder, die am Selbsttest in der Schule nicht mitmachen dürfen, müssen in diesem Fall täglich zum Unterrichtsbeginn ein negatives Testergebnis aus der Apotheke / Testzentrum vorlegen (max. 24 h alt).

 

 

Selbstisolation / Selbstquarantäne

Wenn in der Klasse Ihres Kindes bei einem Schüler ein positives Ergebnis festgestellt wurde (z.B. über einen Pooltest oder Schnelltest), können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind am Tag danach in die Schule schicken wollen.

In solch einem Fall würden Sie für Ihr Kind eine sogenannte „Selbstquarantäne“ beschließen.
Wir bitten Sie in solch einem Fall die Schule über ELTERNNACHRICHT/FEHLZEITEN mit dem Grund "Selbstisolation" oder per E-Mail mit dem Vermerk "Selbstisolation" oder "Selbstquarantäne" darüber zu informieren.

Schüler*innen, die in Quarantäne / Selbstquarantäne sind, erhalten Unterrichtsmaterial wie bei einer Erkrankung.
Ein Distanzunterricht ist in solchen Fällen nicht leistbar.

 

 

Vorgehen bei Häufung von isolationsbedingten Abwesenheiten  / Distanzunterricht bei 50%+

Kann aufgrund einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen der Präsenzunterricht in einer Klasse schulorganisatorisch nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden (Richtwert: Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler, 50%+), kann die Schulleitung im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Schulaufsicht für die betreffende Klasse Distanzunterricht (keine Quarantäneanordnung) anordnen.

Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.

Es wird ein Distanzunterricht über fünf Wochentage empfohlen, um Infektionsketten innerhalb der Klasse unterbrechen zu können.

(Quelle: KMS vom 01.02.2022)

 

 

Die Grundschule Lindenberg hofft, dass der genannte Fall (50%+) in keiner Klasse eintritt.

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

DIE SCHULLEITUNG

 

 

 

Hinweis:
Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind ... seit 25.01.2022:

  • Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt)
  • Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)
  • Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCR-Test)
  • Genesene nach PCR-bestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (zeitlich unbegrenzt)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 24. März 2022

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