Positiv – was ist zu tun? (UPDATE 26.04.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir haben für Sie den Umgang mit positiven Infektionsfällen hier zusammengestellt:

 

1. Isolation von infizierten Personen

Durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich nach der Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.

 

Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:

  • Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
  • Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
  • Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
  • Das StMGP empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von
    fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene
    Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte
    Personen

 

2. Kontaktpersonen: Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen
Die AV Isolation begründet mit Wirkung zum 13.04.2022 keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landkreis Lindau) vorliegt.
....Das StMGP empfiehlt Kontaktpersonen auch, sich fünf Tage lang täglich selbst zu testen. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diese Selbsttestungen freiwillig und eigenverantwortlich zu Hause erfolgen.

[Quelle: KMS vom 21.04.2022]

 

 

Positiver Test - empfohlene Vorgehensweise für Eltern:

  • Eltern informieren Schule per E-Mail
  • Schüler*in bleibt zuhause (Quarantäne, 5-10 Tage)
  • Eltern melden bitte der Schule die Dauer der Quarantäne  per ELTERNNACHRICHT-FEHLZEITEN oder E-Mail
  • Negatives Ergebnis der „Freitestung“ kann freiwillig bei Rückkehr aus der Isolation vorgelegt werden (Papierform oder E-Mail-Anhang)

 

 

 

Detailinformationen unter:

Isolations- und Quarantänevorgaben geändert, abrufbar unter BayMBl. 2022 Nr. 225 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 26. April 2022

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