Info-Abend zur Schulanmeldung für Schuljahr 24/25
Mo, 16. Oktober 2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Bayerische Staatsregierung hat sich in Abstimmung mit mehreren anderen Bundesländern dazu entschieden, die bisherigen verpflichtenden Schutzmaßnahmen weiter zu reduzieren und die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte ab Mittwoch, 16.11.2022 aufzuheben.
Damit unterliegen Personen, die (per PCR- oder per zertifiziertem Antigen-Schnelltest) positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nicht mehr der Isolationspflicht.
Nach Aufhebung der Isolationspflicht gilt weiterhin der Grundsatz:
Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid-19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.
In diesem Zusammenhang möchten möchte das Kultusministerium klarstellen, dass auch nach Aufhebung der Isolationspflicht
Entscheiden sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmask.
Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.
Die bekannten „Empfehlungen zu den Hygienemaßnahmen“ im Schulbereich wurden entsprechend aktualisiert (siehe Anlage).
Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße,
Rainer Hölzel, Rektor
(Quelle: KMS vom 16.11.2022)
Mo, 16. Oktober 2023
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