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Maskenpflicht im Freien und am Arbeitsplatz entfällt

Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern weiterhin.


Nach entsprechenden Beratungen im Ministerrat (15.06.2021) gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann.

 

Der Ministerrat hat darüber hinaus am Dienstag, 22.06.2021, folgenden Beschluss gefasst:
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (13. BayIfSMV) entfällt ab, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden.
Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.

D.h. nur beim Betreten des Schulhauses und auf dem Weg zum Klassenzimmer sowie auf den Wegen im Klassenzimmer besteht weiterhin Maskenpflicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 23. Juni 2021

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