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Krankmeldung von Schülern

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bereits am ersten Tag telefonisch
mind. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Nach Unterrichtsbeginn sind alle Lehrkräf-
te aus Sicherheitsgründen verpflichtet, nachzufragen. Bei ungeklärtem Aufenthalt
des Kindes müssen wir die Polizei verständigen.
Sie können Ihr Kind auch über unser Portal „ELTERNNACHRICHT“ entschuldigen –
siehe Anlage. Sie finden dazu einen Button in der Fußzeile der Schulhomepage.


Bitte reichen Sie für Ihr Kind spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine
schriftliche Entschuldigung
beim Klassenlehrer nach. Ansteckende Krankheiten bitte
schriftlich mitteilen.

Ab dem fünften Krankheitstag benötigen wir eine Bestätigung
des Arztes
(ärztliches Zeugnis, ärztliche Bescheinigung, kein Attest).
Bitte beachten: Bei Krankheitssymptomen am Schulvormittag müssen genannte Kon-
taktpersonen zuverlässig erreichbar sein, da sonst das Kind zur Betreuung und Be-
obachtung ins Krankenhaus per Krankenwagen gebracht werden muss.


GrSO §30: „Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen
Schulveranstaltungen ist unverzügliche schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungs-
berechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. Nach fernmündlicher
Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. ... Ist eine Kon-
taktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und
wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.“

 

NEU ab Dezember 2022: Bestätigung des Arztes ab dem fünften Krankheitstag entfällt!
Die Situation in den Arztpraxen ist derzeit sehr angespannt und die Behandlungskapazitäten sind maximal ausgereizt. In Abstimmung mit der Ärzteschaft, dem KM, und dem StMGP wird die Vorlage von ärztlichen Attesten nur in Zweifelsfällen von der Klassenlehrkraft oder Schulleitung angeordnet, um die (kinder-)ärztlichen Kapazitäten nicht unnötig zu binden.

 


 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

DIE SCHULLEITUNG

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Veröffentlichung

Mo, 09. Januar 2023

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